Behandlungskosten

Behandlungskosten mit ärztlicher Verordnung 

 

Die Preise für ambulante physiotherapeutische Leistungen sind in einem Tarifvertrag mit den Militär-, Invaliden-, Unfall- und Krankenversicherern geregelt. Als Grundlage der Preisberechnung für physiotherapeutische Leistungen dient der Taxpunktwert.

 

Die Krankenversicherung entschädigt die physiotherapeutischen Leistungen, die im Rahmen der Grundversicherung erbracht werden. Die Selbstkosten für Patienten bestehen aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und 10 % der die Franchise übersteigende Kosten (Selbstbehalt). Die Franchise ist in den Vertragsbestimmungen der persönlichen Krankenversicherung geregelt. 

 

Detaillierte Informationen über die Vertragsbestimmungen können der Krankenversicherungspolice entnommen oder bei der Krankenkasse eingeholt werden.

 

Die Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung übernehmen die Kosten der Physiotherapie vollumfänglich.

 

 

 

Behandlungskosten ohne ärztliche Verordnung

 

Physiotherapie/ Massage   30 Minuten    CHF 48.-

 

  

Behandlungskosten Craniosacrale Therapie/ Diplom Osteopathische Therapie D.O.T.

 

Grundsätzlich ist der Zugang zur Osteopathischen Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich. Über die Zusatzversicherung «Komplementär-/Alternativmedizin» beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten der Osteopathischen Behandlung. Die Kostenübernahme ist jedoch sehr unterschiedlich, unter Umständen auch abhängig, ob ein ärztliches Rezept vorliegt. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall vor Behandlungsbeginn, ob und wie sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt. 

 

 

Craniosacrale Therapie          bis 30 Minuten CHF 80.—

                                                 50-60 Minuten CHF 150.—

 

Für die Beantwortung von Fragen stehen Ihnen die PhysiotherapeutInnen gerne zur Verfügung.