Behandlungskosten
Mit ärztlicher Verordnung
Die Selbstkosten für Patienten bestehen aus einem festen Jahresbetrag (Franchise der Grundversicherung) und 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt).
Ohne ärztliche Verordnung
Physiotherapie / Massage 30 Minuten CHF 50.-
Details zu den Kosten
Behandlungskosten mit ärztlicher Verordnung
Die Preise für ambulante physiotherapeutische Leistungen sind in einem Tarifvertrag mit den Militär-, Invaliden-, Unfall- und Krankenversicherern geregelt. Als Grundlage der Preisberechnung für physiotherapeutische Leistungen dient der Taxpunktwert.
Die Krankenversicherung entschädigt die physiotherapeutischen Leistungen, die im Rahmen der Grundversicherung erbracht werden. Die Selbstkosten für Patienten bestehen aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt). Die Franchise ist in den Vertragsbestimmungen der persönlichen Krankenversicherung geregelt.
Detaillierte Informationen über die Vertragsbestimmungen können der Krankenversicherungspolice entnommen oder bei der Krankenkasse eingeholt werden. Die Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung übernehmen die Kosten der Physiotherapie vollumfänglich.
Behandlungskosten ohne ärztliche Verordnung
Physiotherapie / Massage 30 Minuten CHF 50.-
Behandlungskosten Craniosacrale Therapie / Osteopathische Therapie D.O.T.
Grundsätzlich ist der Zugang zur Osteopathischen Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich. Über die Zusatzversicherung «Komplementär-/Alternativmedizin» beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten der Osteopathischen Behandlung. Die Kostenübernahme ist jedoch sehr unterschiedlich, unter Umständen auch abhängig, ob ein ärztliches Rezept vorliegt. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall vor Behandlungsbeginn, ob und wie sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt.
Craniosacrale Therapie bis 30 Minuten CHF 80.- / 50-60 Minuten CHF 150.-